Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Darüber hinaus sollen Bewerberinnen und Bewerber soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen besitzen. Jugendschöffen sollten zudem auch zur Erziehung befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, muss die deutsche Staatsange- hörigkeit besitzen, über Erfahrungen in der Jugendhilfe verfügen, im Landkreis Coburg seinen Wohnsitz haben und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25, aber noch nicht 70 Jahre alt sein. Neben der Meldung durch die Gemeinden im Landkreis können sich Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt haben, schriftlich beim Landratsamt Coburg, Fachbereich Jugend und Familie, Lauterer Str. 60, 96450 Coburg bewerben.
Der Ausschuss für Jugend und Familie des Landkreises Coburg wird die Bewerbungen und Vorschläge prüfen und über die Vorschlagsliste beschließen. Bewerbungen für das Amt eines Jugendschöffen sind bis 31. März 2023 möglich. Weitere Auskünfte erhalten sie im Servicebüro des Fachbereichs Jugend und Familie im Landratsamt, Tel. 09561 / 514-2201.
Auf der Internetseite des Landkreises Coburg unter www.landkreis-coburg.de finden Sie unter der Rubrik „Gesellschaft, Bildung & Gesundheit“, „Jugend“, das Informationsblatt sowie das Bewerbungsformular für die Schöffenwahl 2023.