Antragsberechtigt sind grundsätzlich Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (wie zum Beispiel Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks) heizen.
Die Härtefallhilfe erhalten deshalb auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern. Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel den Erstwohnsitz) beantragt werden.
Bund und Länder haben sich auf die Details dieser Härtefallregelung verständigt. Anträge können auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden. Dort gibt es auch schon jetzt unter
https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php
alle wichtigen Informationen sowie Kontaktadressen für Rückfragen. Für die Härtefallhilfen ist auch eine Telefon-Hotline eingerichtet worden. Diese ist unter der Rufnummer 089/59976061122 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr (Ausnahme: bayerische Feiertage) zu erreichen.