Einleitung des Beteiligungsverfahrens für die Windenergieanlagen Rennsteig, Rennsteig-Südwest und Rennsteig-Süd
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat am 11.07.2023 die Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie“ zur Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 505 „Rennsteig“, 505a „Rennsteig-Südwest“ und 505b „Rennsteig-Süd“ beschlossen. Der Gemeinderat nimmt das Beteiligungsverfahren nach dem Bayerischen Landesplanungsgesetz zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht vorgebracht, da Belange der Gemeinde Lautertal davon nicht betroffen sind. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Arbeitsgemeinschaft „INTERKOMMUNAL.INTEGRIERT.STARK.“
Die Gemeinde Lautertal ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „INTERKOMMUNAL.INTEGRIERT.STARK“. In der Arbeitsgemeinschaft sind sechzehn Gemeinden des Landkreises Coburg sowie die Stadt Coburg vertreten. Erster Bürgermeister Karl Kolb gibt bekannt, dass die betreffende Vereinbarung bis zum 31.12.2033 verlängert wurde. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft können Fördermittel nach dem Europäischen Förderprogramm für Regionale Entwicklung (EFRE) gegebenenfalls unter erleichterten Bedingungen abgerufen werden. Das Förderspektrum umfasst Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Ökologie, Klima, Soziales und Demographie.
Kostenermittlung für die Sanierung des Gemeindehauses Neukirchen
Die Parteilose Wählergemeinschaft Neukirchen (PWG) hatte zur 35. Sitzung des Gemeinderates am 03.08.2023 den Antrag gestellt, zu prüfen, ob ein Neubau des renovierungsbedürftigen Gemeindehauses sinnvoller ist als dessen Sanierung. Im Gemeinderat besteht Einvernehmen mit der Vorgehensweise, zunächst die Kosten für die Sanierung des Bestandgebäudes zu ermitteln und hierzu im Anschluss etwaige Fördermöglichkeiten auszuloten. Der Gemeinderat beschließt daher, einen Architekten/Bauingenieur mit der Erstellung eines Konzeptes mit Kostenschätzung für die Sanierung des Gemeindehauses Neukirchen zu beauftragen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Vierte Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage bei Lautertal“
Bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes befasst sich der Gemeinderat zunächst erneut mit der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Dabei wurden keine Einwände vorgebracht, die dem Bauvorhaben entgegenstehen.
Aus der Öffentlichkeit wurden von zwei Haushaltsgemeinschaften Einwendungen erhoben. Dabei geht es im Wesentlichen um die Standortauswahl der Anlage, die zu nahe an der Wohnbebauung sei. Dadurch wären insbesondere Belästigungen durch Lärm (Wechselrichter, Hühner), Geruch (Hühner) und Blendwirkung (Module) zu erwarten. Laut den Stellungnahmen der Fachbehörden, den vorgelegten Gutachten sowie den Ausführungen des Planungsbüros werden aber alle gesetzlich vorgeschriebenen Werte eingehalten. Dieser Argumentation folgt der Gemeinderat in seiner Würdigung. Hinsichtlich der Einfriedung der Anlage zur Ostseite (Richtung Wohnbebauung) spricht sich der Gemeinderat dafür aus, dass aufgrund der Wachszeit eine größere Heckenhöhe zum Pflanzzeitpunkt festgelegt wird. Insoweit wird hier der Argumentation aus den Einwendungen aus der Öffentlichkeit Rechnung getragen.
Nach Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sowie der Einwendungen aus der Öffentlichkeit fasst der Gemeinderat die entsprechenden Würdigungsbeschlüsse. Des Weiteren fasst der Gemeinderat den Feststellungsbeschluss zur vierten Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lautertal und den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage bei Lautertal“. Alle Beschlussfassungen zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen einstimmig.
Auftragsvergabe zur Brückenhauptprüfung 2023
Im Gemeindegebiet sind turnusmäßig in diesem Jahr sieben Brücken der Brückenhauptprüfung zu unterziehen. Die Prüfung dient als Grundlage für die Planungen der Brückensanierungen für die kommenden Jahre. Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Angebots eines Ingenieurbüros für die Brückenhauptprüfungen 2023 in Höhe von 5.952,86 €. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Auftragsvergabe zur Anschaffung eines Hydraulikaggregates für die Feuerwehr Lautertal
Der Gemeinderat nimmt das wirtschaftlichste Angebot zur Beschaffung eines zweistufigen Hydraulikaggregates zum gleichzeitigen Anschluss und Betrieb von zwei Rettungsgeräten bei Feuerwehreinsätzen in Höhe von 8.925 € an. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Baugesuche
Erster Bürgermeister Karl Kolb teilt mit, dass er für folgende Baugesuche das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat:
Gemarkung | Fl.Nr. | Bauvorhaben |
Neukirchen | 123/0 (Eisfelder Straße 62) | Aufbau einer Dachgaube auf ein bestehendes Einfamilienhaus |
Oberlauter | 272/3 (Langer Berg 19) | Anbau einer Terrassenüberdachung an ein vorh. Wohnhaus |
Unterlauter | 596/5 (Blauer Hügel 12) | Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum |
Oberlauter | 18/0 (Frankenstraße 14) | Erweiterung der bestehenden Lagerhalle für das Verpacken von Baustoffen für den Onlinehandel |
Überplanmäßige Ausgaben für Kanal- und Schachtsanierungen
Im Gemeindegebiet stehen weitere notwendige Kanal- und Schachtsanierungen an. Für eine sinnvolle zusammenhängende Sanierung werden Mittel in Höhe von ca. 145.000 € benötigt. Auf der betreffenden Haushaltsstelle ist jedoch nur ein Restbetrag in Höhe von 104.121,05 € verfügbar. Der Gemeinderat beschließt deshalb den Differenzbetrag als überplanmäßige Ausgabe. Die Mehrausgabe kann aus anderen Haushaltsstellen kompensiert werden. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.