Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten


Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Bisher beantragte Übermittlungssper­ren bleiben weiterhin bis zum jeweiligen Widerruf aktiv.

Die Einrichtung einer Übermittlungssperre kann in der Gemeinde Lautertal, Einwohnermelde-amt, Frankenstraße 3, 96486 Lautertal zu den Öffnungszeiten beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.

Für Fragen zur Antragstellung erreichen Sie uns unter der Tel.: 09561/8620-24 Frau Rauscher oder Tel.: 09561/8620-25 Herr Escher.

 

Lautertal, 08.03.2023
Gemeinde Lautertal