Alle Kinder bis zum 15. Lebensjahr erhalten einen Kümmelstollen. Zudem halten Bürgermeister und Gemeinderat das Andreasmahl. Dieser alte Brauch geht auf das Vermächtnis des Andreas Ehrhardt von 1789 zurück, das man in der Ortschronik von 1866 nachlesen kann:
„Nach der Bestimmung eines menschenfreundlichen wohlgesinnten Mannes mit Namen Andreas Ehrhardt von Oberlauter, welcher im Jahr 1789 50 fränkische Gulden oder 62 Schilling, 30 Kronen süddeutscher Währung für die Kinder und 100 fränkische Gulden oder 125 Schilling süddeutscher Währung für die Vorsteher des Ortes attestierte, wird zum Andenken an ihm jährlich am Andreastag an jedes Kind von der Geburt an bis zur Entlassung aus der Schule ein Weck verteilt. Die Vorsteher gedenken des Testamentsvollstreckers an diesem Tag mit einer Mahlzeit.“
Andreas Ehrhardt und seine Ehefrau Barbara haben 1761 innerhalb von vier Tagen ihren 7-jährigen Sohn und ihre 19-jährige Tochter begraben.
Mit der Gebietsreform beschloss der Gemeinderat von Lautertal laut Gemeinderatsprotokoll vom 10.11.1970 einstimmig, diesem Vermächtnis weiterhin zu entsprechen. So lebt dieser schöne Brauch bis heute weiter.