Corona-Regeln beim Rathausbesuch


Diesen geänderten Rahmenbedingungen passt sich auch die Gemeindeverwaltung an. Ab Montag, dem 4. April 2022 gelten daher die folgenden Regelungen:

Zugangsbeschränkungen

Die 3-G-Zugangsregel beim Besuch des Rathauses entfällt.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht beim Besuch des Rathauses entfällt. Es steht aber natürlich jeder Besucherin und jedem Besucher des Rathauses frei weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um das Risiko einer Coronainfektion zu reduzieren.

Terminvereinbarung

Der Grundsatz der Terminvereinbarung hat sich im Arbeitsalltag als sehr wirksame und praktische Vorgehensweise erwiesen. Er hat sich sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Kundinnen und Kunden als vorteilhaft erwiesen, da er eine zügige, reibungslose Bearbeitung der Anliegen ohne Wartezeit ermöglicht. Die Gemeindeverwaltung möchte daher an dem Grundsatz festhalten und den Service in diesem Bereich künftig durch die Schaffung einer Online-Terminvereinbarungsmöglichkeit noch verbessern. Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit während der Öffnungszeiten des Rathauses auch ohne vorherige Terminvereinbarung ins Rathaus zu kommen, jedoch möchten wir Sie bitten von der Terminvereinbarungsmöglichkeit Gebrauch zu machen, damit bei Ihrem Besuch auch sichergestellt ist, dass Ihr zuständiger Ansprechpartner anwesend und frei ist, um sich kompetent um Ihr Anliegen zu kümmern.

Die Gemeindeverwaltung