Auch wenn das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus der Forstwirtschaft im Einzelfall keiner Genehmigung bedarf, wird dringend empfohlen, dies der Gemeinde anzuzeigen, damit die örtliche Feuerwehr informiert wird.
Weitere Hinweise finden Sie
Auch wenn das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus der Forstwirtschaft im Einzelfall keiner Genehmigung bedarf, wird dringend empfohlen, dies der Gemeinde anzuzeigen, damit die örtliche Feuerwehr informiert wird.
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