Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten


1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad und
4. derzeitige Anschrift sowie,
5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Le­bensalter maßgebend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Bisher beantragte Übermittlungssper­ren bleiben weiterhin bis zum jeweiligen Widerruf aktiv.

Die Einrichtung einer Übermittlungssperre kann in der Gemeinde Lautertal, Einwohnermelde-amt, Frankenstraße 3, 96486 Lautertal, derzeit allerdings nur mit Terminvereinbarungen, beantragt werden.

Für Fragen zur Antragstellung erreichen Sie uns unter der Tel.: 09561/8620-24 Frau Rauscher oder Tel.: 09561/8620-25 Herr Vater.

Lautertal, 24.03.2021

Gemeinde Lautertal