Förderung der Sportvereine
Durch den seit November 2020 andauernden zweiten Lockdown sind die Einnahmen der Sportvereine deutlich zurückgegangen. Es ist davon auszugehen, dass bis weit ins Jahr 2021 insbesondere keine größeren Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen und dadurch den Vereinen - bei gleichbleibenden Kosten - weitere Erträge fehlen. Gerade die Sportvereine mit ihren eigenen zu unterhaltenden Liegenschaften werden dadurch vor nicht unerhebliche Probleme gestellt.
Es bestand deshalb fraktionsübergreifend Konsens, die Zuschüsse für die Sportvereine - wie bereits im Jahr 2020 -um 50 % auf 10.500 € zu erhöhen.
Mit dieser Entscheidung bringt der Gemeinderat zum Ausdruck, dass er auch in schwierigen Zeiten zu den Lautertaler Vereinen steht. Es ist zudem als hohe Wertschätzung für das große ehrenamtliche Engagement der Vereinsmitglieder anzusehen.
Erneuerung der Windkraftanlagen in den Ortsteilen Tremerdorf und Rottenbach (Repowering)
Wie bereits im letzten Amtsblatt ausführlich berichtet, liegen der Gemeinde Lautertal Anfragen von Windkraftprojektierern vor, die bestehenden Windräder durch neue leistungsfähigere Windkraftanlagen zu ersetzen („Repowering“).
Grundsätzlich stehen die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen einen Repowering offen gegenüber.
Zunächst ist zu klären, ob für ein Repowering eine Fortschreibung des Regionalplanes erforderlich ist, in dem der vorgesehene Bereich als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen wird. Hierzu hat der Gemeinderat beschlossen, zur rechtssicheren Abklärung eine entsprechende Anfrage an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West zu stellen. Nur im Falle einer Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergie kann überhaupt ein Repowering erfolgen.
Der Gemeinderat hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass durch neue leistungsstärkere Windräder sich die Belastung für die betroffenen Ortsteile nicht erhöhen soll und durch „echte“ Bürgerbeteiligung die Wertschöpfung vor Ort bleibt. Ebenso ist dem Gemeinderat die rechtzeitige und umfassende Information aller Bürgerinnen und Bürger überaus wichtig. Es soll niemand vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Es wird deshalb zeitnah eine Informationsveranstaltung stattfinden, sobald die Antwort des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West vorliegt und es die Regeln im Umgang mit COVID-19 zulassen.
Für Rückfragen stehen jederzeit gerne der Erste Bürgermeister und der Geschäftsleitende Beamte zur Verfügung (Tel.: 09561/8620-22).