Mikrozensus 2020 im Januar gestartet


Im Jahr 2020 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt werden. Der Mikrozensus 2020 enthält zusätzlich Fragen zum Pendlerverhalten der berufstätigen Bevölkerung. Neben der Länge des Arbeitsweges werden auch die genutzten Verkehrsmittel erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. So bestimmen die erhobenen Daten u.a. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.

Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Arbeitsmarkt- und Armutsberichterstattung, wurde der Mikrozensus für 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union
(LFS – Labour Force Survey) sind ab 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC – European Union Statistics on Income und Living Conditions) und ab 2021 die Befragung zu Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe ab 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU SILC und IKT verteilt werden.

Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen – das sind mehr als 1 000 Haushalte pro Woche. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.

Die Befragungen werden in vielen Fällen als persönliche Interviews direkt bei den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein persönliches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im telefonischen Interview, schriftlich per Post oder ab 2020 erstmalig auch online abzugeben.

Ziel des Mikrozensus ist es, für Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich an und legitimieren sich mit einem Ausweis des Landesamts.

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2020 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.