Maßnahmen aufgrund des Coronavirus


Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger werden selbstverständlich auch weiterhin bearbeitet. Allerdings wird hierfür um telefonische oder schriftliche (z. B. per E-Mail) Kontaktaufnahme gebeten. Im Rathaus der Gemeinde Lautertal besteht eingeschränkt auch die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt. Allerdings nur für unaufschiebbare, dringliche Angelegenheiten und nur nach vorheriger Absprache per Telefon oder per E-Mail.

Des Weiteren sind der Wertstoffhof der Gemeinde Lautertal, die Mittelschule in Lautertal, die Gemeindebücherei sowie auch die Spiel- und Sportplätze auf dem Gemeindegebiet vorerst geschlossen. Das Osterferienprogramm und der Kindertreff der Jugendpflege finden ebenfalls nicht statt.

Ziel dieser Maßnahme ist es, für die Bürgerinnen und Bürger weiter uneingeschränkt handlungsfähig zu bleiben, indem das Risiko der Weiterverbreitung des Corona-Virus minimiert wird.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, die wir insbesondere in deren Sinne getroffen haben.

Karl Kolb, Erster Bürgermeister


Coronavirus - aktuelle Bestimmungen (Stand 16.03.2020):

gültig bis 19.04.2020

·      Katastrophenfall in Bayern ausgerufen

·      es gibt keine Ausgangssperre - allerdings soll jeder eigenverantwortlich mit Besuchen, etc. umgehen

·      Veranstaltungen und Versammlungen aller Art (auch kirchliche und religiöse Veranstaltungen wie z. B. Gottesdienste) werden bayernweit ab sofort untersagt;
ausgenommen sind kleine private Feiern in privaten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben

·      Bestattungen können nur im engsten Familienkreis stattfinden. Trauerfeiern sind nur im vorgenannten Maße möglich (kleine private Trauerfeier in privaten Wohnräumen)

·      Betrieb von Freizeiteinrichtungen, Freizeitgestaltungen (Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen) wird ab 17.03.2020 untersagt. Dazu zählen insbesondere:
- Sauna- und Badeanstalten
- Wellnesszentren, Thermen
- Kinos, Theater, Museen, Büchereien, Bibliotheken
- Tagungs- und Veranstaltungsräume, Fort- und Weiterbildungsstätten
- Clubs, Bars und Diskotheken
- Spielhallen
- Vereinsräume
- Bordellbetriebe
- Stadtführungen
- Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios
- Tanzschulen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser
- Tierparks, Vergnügungsstätten

·      Gastronomiebetriebe jeder Art werden ab 18.03.2020 untersagt,
ausgenommen sind in der Zeit von 6.00 Uhr bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Nach 15.00 Uhr ist nur noch die Abgabe von Speisen durch Auslieferung oder Abholung zulässig. Währen den Öffnungszeiten dürfen sich max. 30 Personen in den Räumen aufhalten und einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Diese Regelung gilt abweichend bis 30.03.2020

·      Einzelhandelsgeschäfte jeder Art haben ab dem 18.03.2020 zu schließen.
Ausgenommen sind der
- Lebensmittelhandel
- Getränkemärkte
- Banken
- Apotheken
- Drogerien
- Sanitätshäuser
- Optiker, Hörgeräteakustiker
- Filialen der Deutschen Post
- Tierbedarf
- Bau- und Gartenmärkte
- Tankstellen, Kfz-Werkstätten
- Reinigungen und Online-Handel
Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die o. g. Ausnahmen die Öffnung erlaubt. Diese Regelung gilt abweichend bis 30.03.2020.

·      Zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern sind die Öffnungszeiten der
o. g. Geschäfte
- an Werktagen von 6.00 Uhr bis 22 Uhr
- an Sonn- und Feiertagen von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
gestattet. Diese Regelung gilt abweichend bis 30.03.2020.

·      Diese Maßnahmen werden durch eine Allgemeinverfügung des StMGP und des StMI festgelegt

·      Firmen und Betriebe bleiben offen

·      ÖPNV wird aufrechterhalten

Die Pressekonferenz von heute mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsministerin Melanie Huml ist online abrufbar unter https://youtu.be/t1RbLweo1d8