Schutz der stillen Tage


Es gelten folgende Verbote an:

Allerheiligen (01.11.2019) von 2.00 bis 24.00 Uhr,

Volkstrauertag (17.11.2019) von 2.00 bis 24.00 Uhr,

Buß- und Bettag (20.11.2019) von 2.00 bis 24.00 Uhr,

Totensonntag (24.11.2019) von 2.00 bis 24.00 Uhr und

Heiliger Abend (24.12.2019) von 14.00 bis 24.00 Uhr

a)         Die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen.

b)         Alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.

c)         Sportveranstaltungen (nur am Buß- und Bettag)

An den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes (7.00 bis 11.00 Uhr) verboten:

1.      Alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonsti­gen zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören,

2.      Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen; erlaubt sind jedoch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung, soweit sie nicht unter Nummer 1 fallen,

3.      Treibjagden.

Gemeinde Lautertal

Karl Kolb

1. Bürgermeister