Sobald Sie Ihr Reiseziel kennen, empfehlen wir Ihnen, sich mit den Einreisebestimmungen vertraut zu machen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass auch für jedes Kind bei einem Grenzübertritt ein Ausweisdokument vorhanden sein muss. Dies kann durch einen Kinderreisepass, einen Personalausweis oder einen Reisepass erfolgen.
Wir bitten Sie deshalb, sich rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung zu erkundigen.
Auskünfte erteilen Ihnen gerne Frau Rauscher (Tel.: 09561/8620-24) oder Herr Vater (Tel.: 09561/8620-25).
Die Gemeindeverwaltung